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AGBs Geschäftskunden

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Geltungsbereich 

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Lieferung und Leistungen des Mäuse Verlages (Einzelunternehmen Maria Kristin Gerstenberg), im weiteren Verlag genannt. Diesen AGB entgegenstehende oder von ihnen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Verlag hat ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. 

1.2.  Diese AGB gelten ausschließlich im Verhältnis des Verlags zu Unternehmern. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengemeinschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

1.3.  Ergänzend zu diesen AGB gilt die Verkehrsordnung für den Buchhandel Börsenverein des deutschen Buchhandel, veröffentlicht unter: https://www.boersenverein.de/boersenverein/branchenvereinbarung/

1.4.  Auslieferung und Abwicklung unserer Produkte erfolgen durch den Verlag selbst. 

2. Vertragsschluss 

2.1  Unsere Angebote sind freibleibend. 

2.2  Verträge mit uns kommen durch Auftragserteilung/Bestellung des Kunden und unsere Vertragsannahme zustande. Eine solche liegt nach unserer Wahl in einer per E-Mail, Brief oder Telefax versandten Auftragsbestätigung oder in der Auslieferung der bestellten Ware an den Kunden. 

2.3  Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. 

2.4  Bezugnahmen auf technische Vorschriften, Normen o.ä. dienen ausschließlich der Warenbeschreibung. Wir behalten uns vor, im Falle der Modelländerung des vertragsgegenständlichen Produkts in Abweichung zu unserer Vertragsannahme das weiterentwickelte Modell zu liefern. 

3. Preise 

3.1  Die in unseren Druckschriften, Katalogen und Prospekten enthaltenen Preisangaben sind unverbindlich, soweit es sich nicht um gebundene Preise handelt. 

3.2  Unsere Preise gelten „ab Werk“, zuzüglich der Kosten für Versand sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

3.3  Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung des jeweils festgesetzten Ladenpreises, soweit für das Produkt eine Buchpreisbindung besteht. Zwischenbuchhändler verpflichten ihre Abnehmer entsprechend. 

3.4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis wegen fälliger Ansprüche aus anderen Vertragsbeziehungen mit uns steht dem Kunden nicht zu. 

4. Zahlungsverzug, Insolvenz über das Vermögen unseres Kunden 

4.1  Kommt der Kunde mit einer Zahlung aus einem unter Geltung dieser AGB geschlossenen Vertrag in Verzug, so sind wir nach dem fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, alle offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen und die Herausgabe der unsererseits unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu fordern. 

4.2  Erhalten wird Kenntnis von der Einleitung oder Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden und/oder von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, so sind wir nach dem fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, alle offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen und die Herausgabe der unsererseits unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu fordern. 

5. Lieferungen 

5.1  Die von uns genannten voraussichtlichen Erscheinungstermine sind unverbindlich. Die Nichteinhaltung von Erscheinungsterminen begründet keinen Lieferverzug. 

5.2  Eine vertraglich vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn uns die Lieferung infolge höherer Gewalt wesentlich erschwert oder zeitweilig unmöglich ist sowie bei Maßnahmen im Rahmen von rechtmäßigen Arbeitskämpfen in unserem Unternehmen, insbesondere Streik und Aussperrung. Dies gilt auch für jegliche Arbeitskampfmaßnahmen in den Unternehmen unserer Unterlieferer, unabhängig von deren Rechtmäßigkeit. Wird uns die Belieferung des Kunden infolge vorgenannter Umstände dauerhaft unmöglich, so steht uns ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

5.3 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer uns in Textform gesetzten angemessenen Nachfrist zur Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, wegen Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit nicht ebenfalls Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. 

6. Gefahrübergang 

6.1.  Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Produkte unser Lager verlassen. Im Falle der Versendung geht die Gefahr ab der Übergabe an den Zusteller auf den Kunden über. 

6.2.  Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. 

7. Eigentumsvorbehalt 

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Wir sind berechtigt, die gelieferten Produkte zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. 

7.2.  Der Kunde ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden, an ihn gelieferten Produkte im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen gegenüber des Verlages nachkommt. Zu anderen Verfügungen über die in unserem Eigentum stehenden, an ihn gelieferten Produkte ist er nicht berechtigt. 

7.3.  Im Falle der Weiterveräußerung durch den Kunden, auch einer solchen auf Kredit, tritt die entstehende Forderung an die Stelle der Produkte. Der Kunde tritt diese Forderung bereits jetzt zur Sicherung der Forderungen des Verlages gegenüber dem Kunden an den Verlag ab. Diese nimmt die Abtretung an. 

7.4.  Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung der Ansprüche des Verlages. Der Kunde hat uns auf Verlangen unverzüglich unter Herausgabe entsprechender Unterlagen mitzuteilen, an wen er die Ware weiterveräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen. 

7.5.  Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bis auf weiteres ermächtigt. Wir sind berechtigt, die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen. Wir werden von diesem Recht keinen Gebrauch machen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 

7.6.  Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderung des Verlages gegenüber dem Kunden um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Kunden entsprechende Sicherheiten frei. 

7.7.  Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenen Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zurückzunehmen. In der Rücknahme durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu ihrer Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzgl angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. 

7.8.  Der Kunde hat uns unverzüglich über Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte und/oder der abgetretenen Forderungen durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Vorbehaltsware erheben, zu informieren. 

8. Gewährleistung 

8.1 Gewährleistungsrechte des Kunden setzen – soweit dieser Kaufmann im Sinne von § 1 HGB ist - voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Hierzu hat der Kunde die gelieferten Produkte unverzüglich zu untersuchen und bei erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb einer Woche in unserem Hause anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln beträgt die Rügefrist eine Woche ab Entdeckung. Im Fall des Verstreichens der Rügepflicht gelten die gelieferten Produkte als genehmigt und mangelfrei.

8.2. Transportschäden oder –verluste sind vom Kunden im Beisein des Zustellers/Spediteurs festzustellen und von diesem schriftlich zu bestätigen.


8.3 Weist das gelieferte Produkt einen Mangel auf, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir das Produkt, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Wir sind zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt. Hierbei ist uns stets Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.Im Rahmen der Nachbesserung tragen wir alle erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Versand-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Produkte auf Wunsch des Kunden nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurden. 

8.4.  Schlägt die Nachbesserung/Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 

8.5.  Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Produkte. Dies gilt nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. 

8.6.  Wird der Kunde von einem Verbraucher wegen eines Mangels der gelieferten Produkte, der bereits bei Gefahrübergang vorhanden war oder von einem Verbraucher als Endabnehmer reklamiert wurde, in Anspruch genommen, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Abnehmers nach §§ 478, 479 BGB unberüht. 

9. Haftung 

9.1 Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich des Kaufgegenstandes eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar am Kaufgegenstand eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist. 

9.2  Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. 

9.3  Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Unwirksamkeitsfolge 

10.1  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 

10.2  Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 

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